Privatpersonen und Gewerbetreibende, die sich nicht an diese Beschränkungen halten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen: bis zu 1.500 Euro für das Befüllen eines Schwimmbads oder die Bewässerung des Gartens und 3.000 Euro im Wiederholungsfall. Die Lösung, die einige gefunden haben, um den Wassermangel auszugleichen? Die Installation von Regenwassersammlern. Allerdings gibt es auch hier wieder einige Verbote in diesem Bereich.
Das Sammeln und Speichern von Regenwasser für den persönlichen Gebrauch ist in Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es ist zu beachten, dass es für den Hausgebrauch zurückgewonnen werden kann, mit Ausnahme des Lebensmittelverzehrs. Für den Innenbereich kann es zum Spülen von Toiletten, Waschen von Böden und Waschen von Kleidung verwendet werden, sofern ein geeignetes Wasseraufbereitungsgerät verwendet wird.