Energetische Sanierung: Welche finanzielle Unterstützung? Wozu?

Einige Gebietskörperschaften (Gemeinden, Departements usw.) können beschließen, Haushalte, die energiesparende Arbeiten durchführen, vorübergehend von der Grundsteuer zu befreien. Die Befreiung kann ganz oder teilweise erfolgen und kann von den Eigentümern, Bewohnern oder Vermietern beantragt werden.

Beihilfefähig sind jedoch nur Wohnungen, die vor dem 1. Januar 1989 fertiggestellt wurden und sich in Gemeinden befinden, für die der Gemeinderat eine Befreiung beschlossen hat.

9) Lokale finanzielle Unterstützung

Lokale Gebietskörperschaften (Region, Departement, Intergemeinden, Gemeinden usw.) können auch Einzelpersonen oder Fachleuten, die energetische Sanierungsarbeiten durchführen, besondere Beihilfen anbieten. Setzen Sie sich mit ihren Diensten in Verbindung oder besuchen Sie ihre Websites, um mehr zu erfahren.

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